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Familienbeihilfe

Grundsätzlich wird die Familienbeihilfe an deine Eltern ausbezahlt. Der Anspruch deiner Eltern auf Familienbeihilfe für dich besteht, wenn sie österreichische StaatsbürgerInnen mit festem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich oder ausländische StaatsbürgerInnen sind, die eine Aufenthaltsberechtigung besitzen oder Asyl erhalten haben. Wird aus dem Ausland eine gleichartige Beihilfe bezogen, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Österreichische StaatsbürgerInnen, die eine solche Beihilfe aus dem Ausland beziehen, die jedoch geringer ist als die in Österreich, bekommen eine Ausgleichszulage nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG).

Zusätzlich dazu

  • muss das Kind zum Haushalt der Person gehören, die Antrag auf Familienbeihilfe stellt,
  • muss die Person überwiegend den Unterhalt für das Kind leisten und es darf
  • keine andere Person Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind haben.

Die Haushaltszugehörigkeit besteht auch, wenn das Kind aufgrund von Berufsausübung oder -ausbildung an einem anderen Ort notwendigerweise wohnt. Grundsätzlich wird die Familienbeihilfe für Studierende bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres  (deinem 24. Geburtstag) ausbezahlt. Es gibt jedoch mehrere Tatbestände, welche die Auszahlung um ein Jahr verlängern können (25. Geburtstag). Dazu zählen die Ableistung von Zivil-, Ausbildungs- und Präsenzdienst, Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes oder eine Behinderung von mindestens 50%. Zuständig für die Ausbezahlung ist das Wohnsitzfinanzamt des Antragsstellers/der Antragsstellerin, also desjenigen Elternteils, der für dich um Familienbeihilfe ansucht. Wenn du einen eigenen Haushalt führst und deine Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, kannst du auch selbst um Familienbeihilfe ansuchen. Zuständig ist dann dein Wohnsitzfinanzamt.

Bei Ansuchen durch deine Eltern sind folgende Unterlagen notwendig: 

  • ausgefülltes Formular „Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe“
  • Kopie des Meldezettels 
  • Fortsetzungsbestätigung und das letzte Studienblatt
  • Eventuell zusätzlich das Formular „Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe aufgrund von Behinderung“ 

Wenn du selbst um Familienbeihilfe ansuchst, benötigst du darüber hinaus noch folgende Unterlagen: 

  • ein Beiblatt, auf dem du deine spezielle Situation darstellst (insbesondere wenn deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, genaue Angaben, seit wann etc.),
  • einen Antrag, dass dir die Familienbeihilfe monatlich ausbezahlt wird, da anderenfalls der notwendige Lebensbedarf gefährdet ist; sonst wird die Familienbeihilfe vierteljährlich im Nachhinein ausbezahlt, 
  • weiters benötigst du eine Bestätigung deiner Eltern, dass sie für dich keinen Unterhalt leisten.