LeitungDie Leitung der Universität und ihres Alltags obliegt dem Rektorat, welches aus dem Rektor sowie vier VizerektorInnen besteht. Der/die RektorIn wird vom Universitätsrat aus einem vom Senat erstellten Dreier-Vorschlag für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Universitätsrat besteht aus Mitgliedern, die zur Hälfte vom Senat und zur anderen Hälfte von der Bundesregierung bestellt werden; seine Aufgabe ist es wichtige strategische Entscheidungen, wie Entwicklungs- oder Organisationspläne, zu genehmigen. Das dritte Leitungsorgan ist der Senat, der das einzige demokratisch gewählte Organ, bestehend aus Angehörigen aller Uni-Gruppen (also ProfessorInnen, Mittelbau, Studierende, allgemeines Personal), darstellt. Leider wurden durch die Einführung des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) und die jüngste Novellierung im Juni 2009 die Kompetenzen des Senats zunehmend beschnitten und in Richtung Universitätsrat oder Rektorat verlagert. Im Bereich der sechs an der Universität Graz bestehenden Fakultäten erfolgt die Verwaltung durch die Dekanate, welche von einem/einer DekanIn sowie VizedekanInnen und StudiendekanInnen geleitet werden. SenatDer Senat ist das einzige noch verbliebene demokratisch legitimierte Kollegialorgan an der Universität. Ihm gehören die VertreterInnen aller Universitätsangehörigen an. Derzeit besteht der Senat der Uni Graz aus 11 ProfessorInnen, 6 Studierenden, 3 VertreterInnen des Mittelbaus (AssistentInnen) sowie einer Vertreterin des allgemeinen Personals. Die wichtigsten Aufgabenfelder sind die Genehmigung von Studienplänen, die Einsetzung von Habilitations- und Berufungskommissionen, der Beschluss der vom Rektorat erstellten Satzung der Universität und die Wahl des Studiendirektors/der Studiendirektorin. Der Senat fungiert auch als so genannte „2. Instanz in studienrechtlichen Angelegenheiten“. Das bedeutet, dass du beim Senat Berufung gegen dir ungerechtfertigt erscheinende Entscheidungen (z.B. abgelehnte Anerkennung von Prüfungen durch den/die CuKo-VorsitzendeN) einlegen kannst. Curricula-Kommissionen (CuKo)An der Universität Graz ist für jede Studienrichtung eine entscheidungsbevollmächtigte Unterkommission des Senats eingerichtet. Die CuKo besteht aus neun Mitgliedern, davon drei Studierende. Die Aufgabenfelder bestehen in erster Linie in der Erarbeitung von Studienplänen (Curricula), der Erstellung eines Vorschlages für das Lehrangebot (also welche LVen wann angeboten werden sollen) sowie der Erledigung von Anerkennungsanträgen (z.B. nach Auslandsaufenthalten) durch den/die VorsitzendeN der CuKo in erster Instanz. Eine Übersicht der CuKo-Vorsitzenden findest du im UNIGRAZonline (Oberste Leitungsorgane / Senat / Curriculakommissionen). Studienrechtliche AngelegenheitenDer für die Studierenden relevanteste Aspekt der Binnenstruktur der Universität sind die direkt mit dem Studienbetrieb zusammenhängenden Aufgabengebiete, wie die Organisation des Lehrbetriebes, der Entgegennahme von Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen, die Anerkennung von Prüfungen etc. An der Universität Graz werden diese Agenden vom Studiendirektor, dem derzeitigen Vizerektor für Lehre und Studium Ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek, wahrgenommen. Der Studiendirektor ist auch die so genannte „1. Instanz“ bei Entscheidungen in studienrechtlichen Angelegenheiten. Das bedeutet, dass der Studiendirektor über deine Anträge entscheidet. Im negativen Fall ist die Berufung an den Senat der Universität Graz (= 2. Instanz) möglich. Zahlreiche Aufgaben, wie z. B. die Anerkennung von Prüfungen mit Bescheid, werden jedoch von dem/der StudiendirektorIn an die jeweils fachlich zuständigen Vorsitzenden der Curricula-Kommissionen oder an die StudiendekanInnen übertragen. Diese Aufgaben sind in § 5 der studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der Universität Graz definiert. Weitere Infos findest du unter http://www.uni-graz.at/studienrecht. |


